4. Ausgangslage 4.1 Allgemeines Der Beschwerdeführer wurde mit Urteil PEN 16 761 des Regionalgerichts Bern- Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) vom 2. März 2018 wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung, weiterer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer ambulanten therapeutischen Behandlung gemäss Art. 63 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) aufgeschoben.