3. Vorbemerkung / Verweis Die Vorinstanz fasste die rechtserheblichen Tatsachen (Vorgeschichte; Anlasstaten; Aktenstücke wie Gutachten, Therapieberichte, Sitzungsprotokolle etc.) sowie die Äusserungen der am 24. Juni 2020 einvernommenen Personen und der Parteien (namentlich die Plädoyers) in einlässlicher Weise zusammen. Da es nicht zielführend ist, diese erneut integral wiederzugeben, kann an dieser Stelle auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (pag. 589-626 PEN 19 927).