1. Prozessgeschichte Am 25. Juni 2020 entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) betreffend den Verurteilten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) in Sachen Aufhebung des Vollzugsaufschubs der Freiheitsstrafe zugunsten der ambulanten Massnahme was folgt (pag. 636 f. PEN 19 927): 1. Die mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 02.03.2018 zugunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme gemäss Art. 63 StGB aufgeschobene Freiheitsstrafe von 48 Monaten ist zu vollziehen (Art. 63b Abs. 3 StGB).