Dieses Anliegen ist für die Beschwerdekammer grundsätzlich nachvollziehbar. Die Arbeit als Landwirt ist schwierig ohne Führerausweis. Jedoch hat die Beschwerdekammer einzig strafrechtliche Fragen zu entscheiden. Und diesbezüglich irrt der Beschwerdeführer, wenn er meint, die Beschuldigte 1 und/oder der Beschuldigte 2 hätten sich strafbar gemacht. Im Rahmen eines Gutachtens haben sich die damit betrauten Personen deutlich zu äussern. Dabei geht es ihnen nicht darum, der betroffenen Person Schaden zuzufügen, sondern stehen Sicherheitsfragen im Bereich Strassenverkehr im Zentrum.