7.2 Die angefochtene Verfügung erweist sich als rechtmässig. Es kann vorab auf deren korrekte Begründung sowie auf die Ausführungen des Beschuldigten 2 verwiesen werden. Die Beschwerdekammer schliesst sich diesen Argumenten an. Dem Beschwerdeführer scheint es mit Blick auf seine Darlegungen und die sinngemässen Anträge nicht primär um eine strafrechtliche Verurteilung der Beschuldigten zu gehen. Vielmehr will er seinen Führerausweis zurückhaben und zumindest in einem bestimmtem Perimeter Motorfahrzeuge führen dürfen. Dieses Anliegen ist für die Beschwerdekammer grundsätzlich nachvollziehbar.