2 2020 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein, ohne jedoch auf Ziffer 5 der verfahrensleitenden Verfügung vom 13. Juli 2020 einzugehen. Am 28. Juli 2020 verfügte die Verfahrensleitung, dass das Gesuch um Bestellung eines amtlichen Verteidigers für das Beschwerdeverfahren abgewiesen werde.