5. Der Beschuldigte/Beschwerdeführer erhält die Möglichkeit, sein Gesuch um Bestellung eines amtlichen Verteidigers für das Beschwerdeverfahren innert 10 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung ausführlicher zu begründen. In ihrer Stellungnahme vom 23. Juli 2020 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft, auf die Beschwerde sei unter Kostenfolge nicht einzutreten. Am 27. Juli