2. Kopien der amtlichen Akten O 20 7118 werden Rechtsanwalt B.________ zugestellt. 3. Die Generalstaatsanwaltschaft hat Gelegenheit, innert 20 Tagen ab Zustellung dieser Verfügung eine Stellungnahme zur Beschwerde – Kopie bereits mit Verfügung vom 7. Juli 2020 erhalten – einzureichen. 4. Das Gesuch des Beschuldigten/Beschwerdeführers um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren wird abgewiesen.