3. RA B.________ seien zur weiteren Begründung sämtliche Akten des Falles (Strafsache O 20 7118/REI) auszuhändigen und es sei eine angemessene Nachfrist zur Begründung anzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge; eine allfällige Entschädigung sei an RA B.________ direkt auszubezahlen.