1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz. Es geht um folgenden Sachverhalt: Die Kantonspolizei Bern begab sich am 26. Juni 2020 aufgrund einer detaillierten Meldung zum Domizil des Beschwerdeführers wegen Verdachts auf Fahren in angetrunkenem Zustand. Aus dem Anzeigerapport geht hervor, dass die Motorhaube des Fahrzeugs noch warm und der Beschwerdeführer stark alkoholisiert war. Die vor Ort durchgeführte Atemalkoholprobe fiel positiv aus.