Es bestehe eine massive Feindseligkeit und Diskriminierung. Die Anschuldigungen seien haltlos. Der Gesuchsteller werde unterdrückt. Beweise würden nicht abgenommen. Das Willkürverbot, das Gleichheitsgebot und das rechtliche Gehör seien verletzt. Sämtliche Grundrechte würden ausgehebelt. Der Gesuchsgegner 1 mache dem Gesuchsteller das Leben zur Hölle. Er ändere