Beschwerdeführer vom 8. Juni 2020, Z. 98 f.). Nach den Berechnungen der Kantonspolizei ergibt sich aber eine grössere Menge, als der Beschuldigte ausgesagt hat, und insgesamt eine Quantität, die weit über der für einen durchschnittlichen Eigenkonsum benötigten Menge liegt (vgl. Anzeigerapport vom 20. Juli 2020, S. 4 Mitte sowie «Berechnung für starke Konsumeinheiten»). Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass bei (heute noch unbekannten) Abnehmern der Drogen – in anderen Strafverfahren – Erzeugnisse mit DNA-Spuren sichergestellt worden sind, welche mit dem DNA-Profil des