Eine DNA-Profilerstellung dient hier allgemein dem Zweck, die verschiedenen am Tatort aufgefundenen DNA-Spuren (vgl. Rapport Forensik der Kantonspolizei Bern vom 9. Juli 2020) mit der DNA des Beschwerdeführers abzugleichen und diesem allenfalls zuordnen zu können. In Bezug auf die Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahmen ist zu prüfen, ob die Erstellung eines DNA-Profils des