1. Am 8. Juni 2020 eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Verfahren wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) durch Anbau und Herstellung von Betäubungsmitteln. Am 18. Juni 2020 verfügte die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs und die Erstellung eines DNA-Profils. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 29. Juni 2020 Beschwerde.