2 lungnahme vom 31. Mai 2002. Daraus ergebe sich ein guter Überblick über die Ereignisse. Den vom Verwaltungsgericht beigezogenen Strafakten habe sich beispielsweise entnehmen lassen, dass der Konkursbeamte nicht legitimiert gewesen sei, die Patentanmeldungen fallen zu lassen, notabene solche, die vor Konkurseröffnung noch unter Arrest gewesen seien. Das Verwaltungsgericht habe wahrheitswidrig festgestellt, dass dem Vorsteher des Konkursamtes kein widerrechtliches Verhalten vorzuwerfen sei.