2013 reichte der Beschwerdeführer schliesslich eine Staatshaftungsklage ein, welche mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 17. Mai 2018 entschieden wurde (Dossier Nr. 100.2016.45, abrufbar unter: https://www.vg-urteile.apps.be.ch/tribunapublikation/; besucht am 5. Februar 2020). Die Vorwürfe des Beschwerdeführers richten sich gegen die Personen, welche seine Staatshaftungsklage bei der Justiz,- Gemeindeund Kirchendirektion (nachfolgend: JGK) sowie beim Verwaltungsgericht bearbeitet haben (namentlich bekannt sind ihm D.________, E.________ und F.________).