Dagegen reichte der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 17. Januar 2020 Beschwerde ein und beantragte sinngemäss die Eröffnung eines Strafverfahrens sowie die Bearbeitung seiner Strafanzeige durch einen von der Behörde unabhängigen Strafrechtsexperten. Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffnete am 23. Januar 2020 ein Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer auf, innert einer Frist von 10 Tagen eine Sicherheit von CHF 600.00 zu leisten. Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer am 29. Januar 2020 nach.