Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland sämtliche gültigen Ausweispapiere (Pass, ldentitätskarte usw.) zur Verwahrung zu übergeben bzw. zu überlassen, damit diese Ausweisschriften für die Dauer der Ersatzmassnahme durch die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland unter Beschlag genommen werden können. c. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, sich zweimal pro Woche bei einer – zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung noch zu definierenden – Polizeiwache im Kanton Bern persönlich zu melden. Die Haftentlassung erfolgt erst nach Erfüllung der unter Bst.