Der Beschwerdeführer wird zur Zahlung einer Kaution von CHF 20'000.00 verpflichtet. b. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland sämtliche gültigen Ausweispapiere (Pass, ldentitätskarte usw.) zur Verwahrung zu übergeben bzw. zu überlassen, damit diese Ausweisschriften für die Dauer der Ersatzmassnahme durch die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland unter Beschlag genommen werden können.