1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Anstelle der am 6. Juni 2020 durch das Regionale Zwangsmassnahmengericht Oberland angeordneten Untersuchungshaft werden – vorderhand auf zwei Monate, d.h. bis zum 3. August 2020, befristet – folgende Ersatzmassnahmen angeordnet: a. Der Beschwerdeführer wird zur Zahlung einer Kaution von CHF 20'000.00 verpflichtet.