11 Zwecks Reduktion des verbleibenden Fluchtrisikos ordnet die Beschwerdekammer eine Schriftensperre und Meldepflicht an. Auch wenn die Hinterlegung der Ausweispapiere und eine Meldepflicht bei ausländischen Staatsangehörigen eher selten als wirksame Ersatzmassnahmen in Frage kommen (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 1B_358/2019 vom 5. August 2019 E. 4, wonach schweizerische Strafbehörden ausländischen Behörden nicht verbieten können, neue Ausweise auszustellen; ferner BGE 145 IV 503 E. 3.3