6.3 6.3.1 Der Beschwerdeführer hält jedoch dafür, dass der angeblichen Fluchtgefahr mit einer Ersatzmassnahme (konkret der Leistung einer Kaution) ausreichend begegnet werden könnte. Begründet wird dies zusammengefasst damit, dass eine von seiner Verlobten bezahlte Kaution eine wirksame Ersatzmassnahme darstelle. Die vorgeschlagene Summe von CHF 8‘000.00 – CHF 10‘000.00 stelle für ihn einen gewichtigen Betrag dar. Ein Verfall dieses Geldes würde ihn enorm treffen, namentlich da es sich hierbei um Geld handle, das für die Führung des baldigen Familienlebens benötigt werde.