Mietvertrags und die Einholung einer Offerte für den Abschluss einer Krankenversicherung für den Beschwerdeführer sprechen. Der Beschwerdeführer und seine Verlobte werden überdies im August 2020 Eltern. Die Verlobte scheint über ausreichend finanzielle Mittel zu verfügen, um den Lebensunterhalt der künftigen Familie und damit auch für den Beschwerdeführer bestreiten zu können (gemäss Aussagen des Beschwerdeführers soll sie rund CHF 6'000.00 resp. CHF 5'000.00 netto pro Monat verdienen [Einvernahmeprotokoll der Haftverhandlung vom 6. Juni 2020 Z. 29; Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse];