_ geht klar hervor, dass die körperlichen Annäherungen ursprünglich und primär vom Beschwerdeführer ausgegangen sind. Er ist es auch, der seinen Kopf gegen den Mund des Opfers drehte, dieses teilweise am Nacken festhielt, an sich presste, intensiv küsste, mindestens am Po berührte und schliesslich versuchte, in das Männer-WC zu ziehen. Anders als beim Beschwerdeführer erweisen sich die Aussagen von F.________ als mit den vorhandenen Bildern übereinstimmend und entsprechend glaubhaft.