Kurz vor der Einvernahme des Beschuldigten wurde dessen Freundin polizeilich einvernommen. Die Aussagen konnten dem Beschuldigten noch nicht vorgehalten werden. Sie erklärte, dass sie gemeinsam mit ihrem Freund nach Thun gefahren sei. Man habe sich dann wegen eines Termins getrennt und vor dem D.________ einen Treffpunkt vereinbart. Ihr Freund sei dann auf sie zugekommen und habe eine ½lt-Bierdose in den Händen gehalten. Beim nachfolgenden Mittagessen habe er weitere 2