(nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 19. Juni 2020 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Er beantragte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – das Folgende: 1. Der Entscheid der Vorinstanz vom 6.6.2020 im Verfahren ARR 20 55 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen;