Er hatte somit die Möglichkeit, im Rahmen seiner Replik dazu Stellung zu beziehen und sein rechtliches Gehör wahrzunehmen. Zusammengefasst liegt somit mindestens ein dringender Tatverdacht wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohung, mehrfachen Diebstahls (teilweise Versuch), mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie Widerhandlung gegen das AIG vor.