Die entsprechende Eingabe der Staatsanwaltschaft mitsamt Beilagen wurde dem Beschwerdeführer zugestellt. Zudem wurde er darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer in Strafsachen die Verfahrensakten BM 20 12602 eingereicht hat. Er hatte somit die Möglichkeit, im Rahmen seiner Replik dazu Stellung zu beziehen und sein rechtliches Gehör wahrzunehmen.