Der Beschwerdeführer bestreitet, dem Geschädigten das Portemonnaie (Marke Gucci, Sachwert ca. CHF 300.00) sowie die Maestrocard gestohlen zu haben. Er will die Karte lediglich gefunden und damit drei Packungen Zigaretten gekauft haben. Demgegenüber moniert der Geschädigte, dass er via Bankautomat festgestellt habe, dass mit der Maestrocard Einkäufe für ca. CHF 300.00 getätigt worden seien (vgl. S. 3 des Nachtrags der Stadtpolizei Zürich vom 7. Juni 2020). Ob hinreichende Indizien für einen dringenden Tatverdacht wegen Diebstahls des Portemonnaies vorliegen, kann derzeit offenbleiben.