Was den staatsanwaltschaftlich geltend gemachten Vorwurf des Taschendiebstahls und des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, angeblich begangen am 6./7. Juni 2020, z.N. J.________ anbelangt, ergibt sich aus den Verfahrensakten, dass dieses Verfahren von der Staatsanwaltschaft übernommen worden ist (vgl. die Ausdehnungsverfügung vom 9. Juni 2020, die Übernahmeverfügung vom 10. Juni 2020 sowie die Abtretungsverfügung vom 11. Juni 2020). Der Beschwerdeführer bestreitet, dem Geschädigten das Portemonnaie (Marke Gucci, Sachwert ca. CHF 300.00) sowie die Maestrocard gestohlen zu haben.