Indes spricht vieles dafür, dass er aufgrund der gegebenen Umstände um dessen Bedeutung wissen musste. Ein hinreichender Tatverdacht wegen Hausfriedensbruchs ist deshalb zu bejahen. Ob die vorliegende Sachlage auch für eine Verurteilung ausreicht, wird das erkennende Sachgericht zu beurteilen haben. Was den staatsanwaltschaftlich geltend gemachten Vorwurf des Taschendiebstahls und des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, angeblich begangen am 6./7. Juni 2020, z.N. J.__