«Nutten» etc. beleidigt haben. Der Beschwerdeführer ist auch hinsichtlich dieses Vorwurfs geständig und bestreitet den dringenden Tatverdacht wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte nicht (vgl. Z. 155 ff. des Protokolls der Hafteröffnung vom 8. Juni 2020; S. 2 der Stellungnahme vom 9. Juni 2020). Der Vorwurf findet seine Stütze zudem in den Berichtsrapporten der diensthabenden betroffenen Polizisten vom 18./22./23. April 2020.