3 friedensbruchs wird denn auch vom Beschwerdeführer nicht in Abrede gestellt (vgl. S. 2 der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 9. Juni 2020). Dem Beschwerdeführer wird weiter vorgeworfen, sich am Morgen des 18. April 2020 im N.________(Ortschaft) massiv gegen eine Polizeikontrolle gewehrt zu haben. Er soll tätlich geworden sein und einen Polizisten in den Oberschenkel gebissen haben. Zudem soll er versucht haben, Kopfstösse zu verteilen und habe gespuckt. Er soll die Polizisten mit «Hurensöhne» / «Nutten» etc. beleidigt haben.