des Protokolls der Hafteröffnung vom 8. Juni 2020). Der dringende Tatverdacht wird zum Teil durch objektive Beweismittel gestützt (vgl. den Rapport Forensik der Kantonspolizei Bern vom 4. Mai 2020 betreffend positive Spurenabklärung hinsichtlich des Einbruchdiebstahls in die Mensa D.________). Bei einem Einschleichdiebstahl in ein Restaurant und Einbruchdiebstahl(versuchen) in ein Mehrfamilienhaus und ein Radio- /Fernsehstudio ist zudem nicht davon auszugehen, dass sich der Vorsatz von vornherein auf einen Deliktsbetrag von maximal CHF 300.00 bezog (vgl. WEISSEN- BERGER, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 40 zu Art.