___ Studios an der G.________(Strasse) in M.________(Ortschaft) begeben haben. Dort soll er versucht haben, mehrere Türen gewaltsam zu öffnen und vor Verlassen der Einstellhalle einen Feuerlöscher entwendet haben (Deliktsbetrag: CHF 393.90). Der Beschwerdeführer bestreitet die ihm insoweit zur Last gelegten Einbruch- /Einschleichdiebstähle (teilweise Versuch) nicht (vgl. Z. 170 ff. des Protokolls der Hafteröffnung vom 8. Juni 2020).