Gesamtschaden: ca. CHF 45'000.00). Zudem soll er die Liegenschaft via Haupteingangstüre betreten, bei der Eingangstüre zum Treppenhaus (Privatzugang) ein kleines Fenster zerschlagen haben, in das Treppenhaus eingedrungen sein und dieses wieder in unbekannte Richtung ohne Behändigung von Deliktsgut verlassen haben (Schaden: ca. CHF 200.00). In derselben Nacht soll er sich in die Einstellhalle der F.________ Studios an der G.________(Strasse) in M.________(Ortschaft) begeben haben.