1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Diebstahls, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. Am 10. Juni 2020 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer an, wobei die Haftdauer auf sechs Wochen beschränkt wurde, d.h. bis am 18. Juli 2020. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 22. Juni 2020 Beschwerde.