1. Am 18. April 2020 erstattete B.________ Strafanzeige gegen die A.________ AG (nachfolgend: A.________). Die zuständige Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) nahm das Verfahren mit Verfügung vom 25. Mai 2020 nicht an die Hand. Gegen die Nichtanhandnahme erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 16. Juni 2020 Beschwerde. Er stellte folgende Anträge: «1, Die Verfügung sei aufzuheben 2, Das Verfahren sei an die Vorinstanz zu verweisen 3, Unter Kostenfolge an den Staat.»