3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier, unter Beilage einer Kopie der Beschwerde) - dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Gerichtspräsident B.________ (per Kurier, mit den Akten) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (per Kurier, unter Beilage einer Kopie der Beschwerde) Bern, 1. Juli 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: