3. Zur Begründung seiner Beschwerde führt der Beschwerdeführer aus, der Strafbefehl beruhe auf der «Annahme Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern zum 19.03.2019». Die Versicherung habe aber die fälligen Beträge am 12.03.2019 von ihm durch Banküberweisung erhalten.