___ Einsprache gegen den Strafbefehl. Die zuständige Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) hielt mit Verfügung vom 16. März 2020 am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht). An der Hauptverhandlung vom 11. Juni 2020 zog A.________ seine Einsprache zurück. Daraufhin verfügte das Regionalgericht, der Strafbefehl sei infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen. Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 20. Juni 2020 Beschwerde.