1. Mit Strafbefehl vom 27. Mai 2019 wurde A.________ wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Missbrauch von Ausweisen und Kontrollschildern (Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung) zu einer bedingten Geldstrafe sowie einer Verbindungsbusse verurteilt. Am 9. Juni 2019 erhob A.________ Einsprache gegen den Strafbefehl.