Oberrichter J. Bähler Die Gerichtsschreiberin i.V.: Schürch i.V. Gerichtsschreiber Müller Rechtsmittelbelehrung auf der nächsten Seite 9 Die Rückerstattung des Restbetrags der vom Beschwerdeführer geleisteten Sicherheit wird durch die Beschwerdekammer in Strafsachen entrichtet. Es wird um Zustellung eines Einzahlungsscheins ersucht.