5 BK 16 197+198 vom 4. August 2016 E. 6.3 und BK 16 376 vom 26. September 2016 E. 4.). Die Rückweisung würde zu einem formalistischen Leerlauf führen. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann unter diesen Umständen als geheilt betrachtet werden. Sie ist jedoch im Dispositiv förmlich festzustellen und bei den Kostenfolgen entsprechend zu berücksichtigen.