___ bzw. deren Hunde gerannt, aber nie direkt bei diesen gewesen (EV D.________ in der HV vom 11.02.2020 S. 13) bzw. nicht näher als ca. 2.5m zu diesen gekommen (EV E.________ in der HV vom 11.02.2020, S. 17). Es habe kein direkter Kontakt zwischen den Hunden stattgefunden, weshalb dies mit den schwarzen Markierungen von den Maulkörben nicht stimmen könne. Niemand der Familie B.________ gab an, dass sie Schreie gehört hätten und sie schilderten übereinstimmend, dass der Vorfall nur wenige Sekunden gedauert habe.