_, am 18. Juni 2020 Beschwerde. Er beantragt, die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und die Sache sei zur Durchführung eines Strafverfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. Mit Verfügung vom 22. Juni 2020 eröffnete die Verfahrensleitung das Beschwerdeverfahren und forderte den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Sicherheit in der Höhe von CHF 1'000.00 auf. Mit Verfügung vom 29. Juni 2020 wurde vom Eingang der geleisteten Sicherheit Kenntnis genommen.