3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Straf- und Zivilklägerin Bern, 6. Februar 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Bähler Die Gerichtsschreiberin i.V.: Imboden