Schliesslich sei ihm sein Recht auf Akteneinsicht erst am Verhandlungstag und in schikanöser Weise gewährt worden. So habe er das Aktenstudium im Gang (bei Zugluft, Publikumsverkehr und ohne Tisch) durchführen müssen, obwohl ein Zimmer mit Stühlen und Tischen leer gestanden habe. Auch sei ihm nicht erlaubt gewesen, «fotographische Momentaufnahmen» des Akteninhalts anzufertigen; es habe lediglich die Möglichkeit bestanden, kostenpflichtige Kopien erstellen zu lassen.