3. Der Gesuchsteller begründet sein Ausstandsgesuch zusammengefasst damit, dass die Gesuchsgegnerin voreingenommen sei und sich ihm gegenüber schikanös verhalten habe. Zum einen habe sie seine Eingabe vom 28. November 2019 betreffend seine finanzielle Situation nicht zur Kenntnis genommen. Anders sei nicht erklärbar, weshalb sie mit Verfügung vom 2. Dezember 2019 um Retournierung des ausgefüllten Formulars «Fragebogen über die persönlichen Verhältnisse» ersucht habe. Im Übrigen habe dieses Formular der Vorladung gar nicht beigelegen.