1. Am 13. Januar 2020 fand am Regionalgericht Berner Jura-Seeland die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Berechtigung inkl. Widerrufsverfahren statt. Zu deren Beginn stellte der Gesuchsteller ein Ausstandsgesuch gegen die ausserordentliche Gerichtspräsidentin B.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin). Diese brach die Verhandlung in der Folge ab, was mit Blick auf Art. 59 Abs. 3 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312) nicht notwendig gewesen wäre.